ISOCELL-Zellulosedämmstoffe: Jetzt für höhere Gebäudeklassen in Baden-Württemberg zugelassen!
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift VVBW-MLW-20240711 eröffnen sich neue Möglichkeiten für den Einsatz von ISOCELL-Zellulosedämmstoffen in Baden-Württemberg. Besonders für Gebäudeklasse 4 gibt es wichtige Neuerungen für tragende Außenwände. Zudem gibt es weitere Möglichkeiten für nichttragende Außenwände in Gebäudeklasse 4 und 5.
1. Tragende Bauteile in Gebäudeklasse 4
ISOCELL-Dämmstoffe erfüllen die Brandschutzanforderungen für tragende Bauteile, wenn sie in Kombination mit bestimmten Holzwerkstoffen und Beplankungen verwendet werden. Die zulässige Bauweise hängt von der Größe der Nutzungseinheit ab:
✔ Bis 200 m² Bruttofläche: Feuerwiderstand F60/K260 mit 2x18 mm GKF/GF + 12 mm Holzwerkstoffplatte (symmetrischer Aufbau)
✔ Bis 100 m² Bruttofläche: Feuerwiderstand F60/K260 mit 2x12,5 mm GKF/GF + 18 mm Holzwerkstoffplatte (symmetrischer Aufbau)
Wichtig:
- Installationen dürfen nicht in der brandschutzwirksamen Bekleidung verlaufen.
- Brandschutzbekleidete Leitungsdurchführungen sind möglich.
- Alle weiteren Vorgaben der Verwaltungsvorschrift müssen beachtet werden.
2. Nichttragende Außenwände in Gebäudeklassen 4 und 5
Die neue Vorschrift legt fest, dass nichttragende Außenwände in diesen Gebäudeklassen grundsätzlich aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen. Eine Dämmung mit ISOCELL ist dennoch möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
✔ Die Außenwand muss mindestens Feuerwiderstand F30 aufweisen.
✔ Eine Holzfassade ist nicht zulässig, da Fassadenbaustoffe schwerentflammbar sein müssen.
✔ Die Dämmung mit ISOCELL ist erlaubt, wenn zusätzlich eine 18 mm dicke A-Baustoffplatte als Schutzschicht eingebaut wird.
✔ Die horizontale Abschottung der Hinterlüftungsebene pro Geschoss muss gemäß der HolzBauRL BW erfolgen.
3. Nachweis des Feuerwiderstands
Für den Einsatz von ISOCELL-Zellulosedämmstoffen gelten folgende geprüfte Nachweise:
✔ F30-Konstruktionen: Nachweis durch allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP), allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) oder DIN 4102-4.
✔ F60-Konstruktionen: Nachweis nach VVBW-MLW-20240711, Anlage A 2.2/BW2.
✔ F90-Konstruktionen: Erfüllt durch die abP’s ISOCELL (P-SAC-02/III-1016 und P-SAC-02/III-1017).
Nach dieser Verwaltungsvorschrift aus Baden-Württemberg freuen wir uns auf eine ähnliche Entwicklung, auch in anderen Bundesländern.
Falls geringfügige Abweichungen vorliegen, kann unser ISOCELL Bautechnik-Team zur Unterstützung herangezogen werden.
Sichere & effiziente Lösungen für den modernen Holzbau
Mit diesen neuen Regelungen bietet ISOCELL eine noch breitere Anwendungsmöglichkeit für nachhaltige Dämmstoffe im Holzbau. Unsere Lösungen vereinen Effizienz, Nachhaltigkeit und geprüften Brandschutz – ideal für zukunftsorientierte Bauprojekte!
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